Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Entscheidung vom 04.12.2008 (Nr. 5601) – Erstmalig wurde ein Blog im Internet indiziert. Die Indizierung soll nach einem Beitrag des Beck-Blogs (22. Januar 2009) aufgrund der Inhalte des blogs erfolgt sein. Dieser habe Anorexie und Magersucht (Anorexia nervosa) in Gedichten, so genannten „Glaubensbekenntnissen“, Handlungsanweisungen und „Motivationsverträgen“ extrem positiv darstellt und glorifiziert.
An dem Vorgang erstaunt, dass die Grundsatzentscheidung
1. erst jetzt bekannt und
2. zunächst in Blogs verbreitet wird.
Obwohl die Entscheidung ca. ein Woche alt ist, wird nicht selbst von der Bundesprüfstelle auf deren Seite informiert.
Dies hat zumindest eine Suche am 22.01.2009 ergeben. Ist die Entscheidung also offiziell? Es wäre gut, wenn eine „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ selbst genung Medienkompetenz aufbrächte, umzeitnah über wichtige Entscheidungen zu informieren. Dies ist schon angesichts des öffentlichen Interesses an einer Aufklärung über die verbundenen Gefahren für die Betrofffenen dringend angezeigt. Im Rahmen der Internet-Iitiativen der öffentlichen Verwaltung (eGovernment), ist es also an der Zeit, auch die Bundesprüfstelle in das Internet-Zeitalter zu bingen.
Indizierbare Medien (Schriften, Internetseiten)
Medieninhalte, die suggestiv fordernd auf Kinder und Jugendliche einwirken, um sie zu Lebensweisen zu drängen, welche dem Erziehungsauftrag, der auch die Sorge um das körperliche Wohl umfasst, widersprechen, erfüllen nach Auffassung der BPjM den Tatbestand der Jugendgefährdung. Per Grundsatzbeschluss war bereits im vergangenen Jahr entschieden worden, dass auch die Verherrlicheung von Selbstschädigung den Tatbestand erfüllen kann. Das ist der Fall, wenn Medien dazu auffordern, sich oder anderen Menschen (schwere) körperliche Schäden zuzufügen (z.B. Aufforderung zum Selbstmord, Aufforderung zur Nahrungsverweigerung, die zu extremen Mangelerscheinungen bis zum Tode führen können [Proanorexie]). Als weitere Fallgruppe wird ein Medium als jugendgefährdend eingestuft, das ein Verhalten verherrlichen oder verharmlosen, das zu körperlichen Schäden führen kann (Verherrlichung von Drogenkonsum, exzessiven Alkoholkonsums unter Leugnung der Suchtgefahr und den möglicherweise eintretenden schweren körperlichen Schäden.)
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
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